WAS muss untersucht werden ? NACH BBodschV ALT
Nach Festlegung der Abfallart und die zu verwendende Abfallnummer kann nun an das Prüflabor der Auftrag zur Probenahme und der Untersuchungsumfang mitgeteilt werden.
Anschließend kann die Entsorgung angefragt und durchgeführt werden.
Bodenmaterial - Oberboden bei Verwertung unter BBodschV
AVV 170504
ohne mineralische Fremdbestandteile
Untersuchung nach Bundesbodenschutzverordnung BBodschV
Der Vollständigkeit halber sollten alle Werte nach der BBodschV alt und neu untersucht werden.
WANN kann der mineralische Abfall verwertet werden ?
Sofern feststeht, dass der Abfall bis 31.07.2023 in Anlagen entsorgt und verwertet werden soll, die nach BBodschV genehmigt wurden, sind die Untersuchungen vollumfänglich nach BBodschV vorzunehmen.
Soll der Abfall nach dem 31.07.2023 entsorgt werden, gilt diese Parameterliste nach BBodschV alt nur noch für Anlagen, die eine Übergangsfrist bis 31.07.2031 haben !!!
Bitte beachten Sie, dass die Verwertungsanlagen das Material nur annehmen dürfen, sofern alle Parameter vorliegen.
Dazu erhalten Sie hier die notwendigen Parameter:
Vorsorgewerte für Böden nach §8 Abs.2 Nr.1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes
Feststoff-Untersuchung
Werte - Feststoff | Einheit | Zusatzinformation |
Blei | Bb | mg/kg | |
Cadmium | Cd | mg/kg | |
Chrom | Cr (gesamt) | mg/kg | |
Kupfer | Cu | mg/kg | |
Nickel | Ni | mg/kg | |
Quecksilber | Hg | mg/kg | |
Zink | Zn | mg/kg | |
PAK_16 n.EPA (summe) | mg/kg | |
PAK_Naphtalin | mg/kg | |
PAK_Benzo(a)pyren | mg/kg | |
PCB_6 (Summe) | mg/kg | |
pH-Wert | pH | Niedrigere pH-Werte stellen kein Ausschlußkriterium dar. Bei Überschreitung ist die Ursache zu prüfen. |
TOC | Masse-% |