VERWERTUNGSWEG unklar
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DOPPELUNTERSUCHUNG
notwendig oder sinnvoll
(in der Zeit der Übergangsphase)
LAGA
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1. ) Untersuchung nach LAGA TR Boden (1997/2004)
wenn Z0 / Z0* eingehalten
= Verwertung möglich
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Alternativ nach BBodschV (alt)
wenn Vorsorgewerte eingehalten
= Verwertung nach BBodschV möglich
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bei Überschreitung der Z0 / Z0*
2. ) Untersuchung nach LAGA TR Boden (1997/2004)
auf Z1 - Z2
MV - BBodschV
Mantelverordnung 2023
Bundesbodenschutzverordnung
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1. ) Untersuchung nach BBodschV
wenn BM-0 eingehalten
= Verwertung möglich
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bei Überschreitung der BM-0
2. ) Untersuchung nach EBV
nach BM-0* (incl. 1/2 Eluat!)
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MV - EBV
Mantelverordnung 2023
Ersatzbaustoffverordnung
Ist auf Grund der Vornutzung zu erwarten,
dass BM-0 nicht eingehalten wird
oder ist die BM-0 überschritten,...
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bei Überschreitung der BM-0*
3. ) Untersuchung nach EBV
nach BM-F1-F3 (incl. 1/2 Eluat!)
UNSERE Empfehlung
für den Untersuchungsumfang, der im Prinzip die Entscheidung für einen der oben genannte Entsorgungswege herbei führen kann.
Bei Überschreitung BM-0
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Information - Untersuchung nach MV/EBV
Ist die Verwertung unter in Tagebauen zur Verfüllung von Abgrabungen oder anderen Einsätzen, bei der die BBodschV gilt nicht möglich, ist der Untersuchungsumpfang nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV) durchzuführen.
EBVd) ...steht also fest, dass Werte nach der BBodschV überschritten sind, sind weitere Untersuchungen nach der (EBV) durchzuführen und auszuwerten.
Je nach Materialart wird nun eine Einstufung BM-F1 bis BM-F3.
Information - Untersuchung nach MV/BBodschV
Weitestgehend wurde mit Einführung der MV die Verfüllung von Abgrabungen auch für die meisten Bergbaubetriebe festgelegt. Hier findet die BBodschV Bundesbodenschutzverordnung Anwendung.
BBodschVa) Im Ersten Stepp kann nach Vorsorgewerten untersucht werden.b) bei Überschreitung der Vorsorgewerte ist der komplette Untersuchungsumfang nach BBodschV notwendigc) bei Überschreitung der Werte BM-0 ist der erweiterte Umfang BM-0* durchzuführen.EBVd) steht fest, dass Werte nach der BBodschV überschritten sind..........................,
Information - Untersuchung nach LAGA
Für die Entsorgungsanlagen oder Bergbaubetriebe, die auf Grundlage einer Fristverlängerung die LAGA weiterhin anwenden oder anwenden müssen, sind weiterhin die Untersuchungen nach LAGA oder der alten BBodschV notwendig.
Je nach Genehmigungserteilung gilt für diese Anlagen die LAGA 1997 oder LAGA 2004.
- Liste der aktuell gültigen Mitteilungen der LAGA
- Aktuelle Mitteilung M20 der LAGA (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (LAGA M20)
Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind ALLE in der Genehmigung der Entsorgungsanlage stehenden Untersuchungsparameter zu untersuchen und einzuhalten.
Daher ist für das zu beauftragende Labor wichtig, die Parameter und das Untersuchungsverfahren zu benennen.
Nähere Informationen auch in Bezug auf andere Stoffe erhalten Sie auch unter www.boden-verwertung.de