VERWERTUNGSWEG "alt" gewählt nach BBodschV/LAGA/RESA..
-------------------->>>
ENTSORGUNG nach LAGA gewählt
(eine Entsorgung nach BBodschVneu und EBV
ist mit diesen Prüfberichten nicht möglich!)
LAGA
-------------------->>>
1. ) Untersuchung nach LAGA TR Boden (1997/2004)
wenn Z0 / Z0* eingehalten
= Verwertung möglich
-------------------->>>
Alternativ nach BBodschV (alt)
wenn Vorsorgewerte eingehalten
= Verwertung nach BBodschV möglich
-------------------->>>
bei Überschreitung der Z0 / Z0*
2. ) Untersuchung nach LAGA TR Boden (1997/2004)
auf Z1 - Z2
BBodschV
-------------------->>>
1. ) Untersuchung nach BBodschV
Verwertung von Oberboden in
durchwurzelbaren Bodenschichten.
Vorsorgewerte eingehalten
= Verwertung möglich
-------------------->>>
bei Überschreitung Vorsorgewerte
=
2. ) Untersuchung nach LAGA
notwendig
RESA (Sachsen/Anhalt)
-------------------->>>
1. ) Untersuchung nach RESA
Sachsen/Anhalt - Sonderregelung
UNSERE Empfehlung
für den Untersuchungsumfang, der im Prinzip die Entscheidung für einen der oben genannte Entsorgungswege herbei führen kann.
Information - Untersuchung nach RESA
Einige Entsorgungsanlagen oder Bergbaubetriebe sind nach der Sonderregel RESA genehmigt, die voraussichtlich als Übergangslösung bis Ende 2025 eine Alternative darstellt.
Hierfür sind die Werte nach LAGA und zusätzliche Werte RESA erforderlich.
Information - Untersuchung nach BBodschV (alte Fassung)
Für die Verwertung von Oberboden und humosen Bodenschichten kann der Einsatz für durchwurzelbare Bodenschichten erfolgen. Hier findet die ältere BBodschV Bundesbodenschutzverordnung Anwendung.
BBodschVa) Im Ersten Stepp kann nach Vorsorgewerten untersucht werden.b) bei Überschreitung der Vorsorgewerte ist der komplette Untersuchungsumfang nach BBodschV notwendigbei Überschreitung ist ein weiterer Einsatz nicht möglich.
Information - Untersuchung nach LAGA
Für die Entsorgungsanlagen oder Bergbaubetriebe, die auf Grundlage einer Fristverlängerung die LAGA weiterhin anwenden oder anwenden müssen, sind weiterhin die Untersuchungen nach LAGA oder der alten BBodschV notwendig.
Je nach Genehmigungserteilung gilt für diese Anlagen die LAGA 1997 oder LAGA 2004.
- Liste der aktuell gültigen Mitteilungen der LAGA
- Aktuelle Mitteilung M20 der LAGA (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (LAGA M20)
Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind ALLE in der Genehmigung der Entsorgungsanlage stehenden Untersuchungsparameter zu untersuchen und einzuhalten.
Daher ist für das zu beauftragende Labor wichtig, die Parameter und das Untersuchungsverfahren zu benennen.
Hier gibt es auch Unterschiede zwischen der LAGA TR Boden 1997 und 2004.