Baggergutentsorgung - Baggergutverwertung - Beseitigung - Bonke-Baulogistik - Entsorgungen - Baustoffe - Transporte - Schüttguttransporte

Direkt zum Seiteninhalt

Baggergutentsorgung - Baggergutverwertung - Beseitigung

Entsorgungen > Entsorgungen >

Baggergut Entsorgung (170505 - 170506)

Information Baggergut - Was ist Baggergut? - DIN 19731
Baggergut:
"Material das im Rahmen von Unterhaltungs- Neu- und Ausbaumaßnahmen aus Gewässern und Gewässerzugewandten Deichen entnommen wird."

...."Baggergut ist Boden, Bodenmaterial oder Aushubmaterial mit unterschiedlichem Anteil an mineralischen und organischen Bestandteilen, das im Zuge der Gewässerunterhaltung und bei Gewässerausbaumaßnahmen im oder am Gewässer anfällt. "

Baggergut kann aus folgenden Materialarten bestehen:
  • Sedimente bzw. subhydrische Böden der Gewässersohle
  • Böden und deren Ausgangsmaterial im unmittelbaren Umfeld des Gewässerbettes
  • Oberboden im Ufer- bzw. Überschwemmungsbereiches der Gewässer

In der Regel hat das Material einen TS-Gehalt von <90% (Feuchtigkeitsanteil >10%).
Bereiche - Deklaration - Boden/Baggergut
Anbei sehen Sie eine Darstellung über die örtliche Einstufung nach der DIN,
in welchen Bereichen das Material als Baggergut und in welchen Bereichen der Abfall als Boden eingestuft werden muss.
Demnach sind zum Gewässer zugewandte Seiten und Material aus Gewässern prinzipell als Baggergut einzustufen.
Unterstützt wird dies auch letztendlich durch die Definition der Bodenklasse (2).

Notwendige Untersuchung des Bodenmaterials
Steht nun fest oder wird vermutet, dass ein unbelastetes Baggergutmaterial entsorgt werden soll, sind grundsätzlich folgende Untersuchungsparameter zu ermitteln:

1. Untersuchung nach LAGA
Für die meißten Entsorgungsanlagen oder Bergbaubetriebe wird für die Einlagerung und Annahme die LAGA M20 und die Bundesbodenschutzverordnung verwendet.
Je nach Genehmigungserteilung gilt für diese Anlagen die LAGA 1997 oder LAGA 2004.
  • Liste der aktuell gültigen Mitteilungen der LAGA
  • Aktuelle Mitteilung M20 der LAGA (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (LAGA M20)

Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind ALLE in der Genehmigung der Entsorgungsanlage stehenden Untersuchungsparameter zu untersuchen und einzuhalten.
Daher ist für das zu beauftragende Labor wichtig, die Parameter zu benennen.

2. Untersuchung nach RESA
Auf Grund der Histroie der Entsorgungsanlagen gibt es jedeoch noch weitere Grenzwertfestlegungen seitens der Behörden, die von der LAGA abweichen.
Somit gibt es Bergbaubetriebe, die nach alten Genehmigungen betrieben werden!
Je nach Endergebnis der Baggergutuntersuchung könnte es sein, dass die LAGA-Grenzwerte überschritten sind, jedoch die RESA eingehalten wird.

3. Untersuchung nach BBschV (Bundesbodenschutzverordnung)
Auch spezielle Einbaubereiche der Bergbaubetriebe machen den Einbau nach Vorgaben der Bundesbodenschutzverordnung möglich.

Aus den oben genannten Genehmigungsabweichungen haben wir eine Grenzwertetabelle für die Untersuchung von Baggergutmaterial entworfen, welche für die regionale Entsorgung auf allen Bereichen genüge tut und hier zum Download zur Weitergabe an das Labor bereit steht.




Bei Fragen über die Einstufung Boden oder Baggergut,
bitte anrufen...

Bonke-Baulogistik GmbH
Altenburger Straße 29
04617 Kriebitzsch
Mail:
info(at)kiestransport.de
Telefon:
Fax:
+49(3448)4100450
+49(3448)4100470
Zurück zum Seiteninhalt